Beiträge

Beitragsaufstellung Tennisfreunde Dachau e.V. gültig ab 1.10.2025

Jahresbeitrag
Bemerkung
fördernde (passive) Mitglieder
44,80 €
Hallenmitglieder
40,00 €
nur Wintersaison ohne Platzgebühren
Aktive
Erwachsene
268,79 €
2 x 134,39 €
Ehepartner
223,98 €
2 x 111,99 €
Auszubildende
111,99 €
mit Nachweis
Familie (Eltern und alle Kinder) 3)
526,33 €
2 x 263,16 €
Jugend
Kind ohne Elternteil als Mitglied
76,65 €
2)
Kind wenn ein Elternteil bereits Mitglied ist
38,33 €
2)
Umlage Vereinsarbeit
aktive Erwachsene
56,01 €
entfällt ganz oder teilweise bei 1)
Jugendliche ab 16 Jahre
28,00 €
entfällt ganz oder teilweise bei 1)
Verzehrbon (nur 1x je Vollmitglied)
ausgesetzt
wird im Clublokal ab Mai angerechnet
Bearbeitungsgebühr bei Aufnahme (einmalig)
25,00 €
pro aktivem Erwachsenen
Beitragserstattung für Neumitgliederwerbung
– 50,00 €
einmalig je aktives erwachsenes Neumitglied

1) Vereinsarbeit = Tätigkeiten für die TFD gemäß Katalog.

2) Kinder und Jugendliche, die jünger als 18 Jahre sind, ab dem 3. Kind beitragsfrei

3) Unabhängig vom Alter der Kinder

Die „Umlage Vereinsarbeit“ (früher „Arbeitseinsatz“) ist von allen aktiven Erwachsenen und Jugendlichen ab 16 Jahren zu entrichten und entfällt bei folgenden Tätigkeiten:

Vorstandsarbeit
2x 100%
5)
Vereinsausschuss
100%
4)
Oberschiedsrichter, bei mindestens 2 Einsätzen, ohne selbst Spieler (am gleichen Tag) zu sein
100%
Mannschaftsführer
100%
pro angesetztem Arbeitseinsatz a 5 Std. auf der Anlage
100%
Allg. Handwerker-Tätigkeiten
100%
4)
Alle sonstigen Arbeiten lt. Vorstandsbeschluss
100%
4)
Organisation von Turnieren (z.B. Lady Morning Cup, Seniorentreffs usw.)
100%
4)
Nachlass bei Verhinderung einer Spielmöglichkeit (ganzjährig)
100%
auf Antrag

4) wird durch Vorstandsentscheidung festgelegt und bei jeder Hauptversammlung veröffentlicht.

5) werden mehr als 100% erreicht, ist eine Übertragung nur auf Familienmitglieder möglich; eine evtl. Anrechnung auf den Beitrag erfolgt nicht

6) Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und dem Verein mindestens 20 Jahre angehören sind generell von dieser Umlage befreit